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Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Köpenicker Schwimmsportverein Neptun Berlin von 1889 e.V.. Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und Satzung. |
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Aufnahmeantrag und Satzung |
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Zum Eintritt müssen Sie die Beitrittserklärung ausfüllen und entweder einem unserer Trainer in die Hand geben oder in die Geschäftsstelle faxen. Haben Sie keine Beitrittserklärung zur Hand, können Sie sie nachfolgend als PDF- Dokument herunterladen. Die Beitragsordnung und Satzung des Köpenicker Schwimmsportverein Neptun Berlin von 1889 e.V. stehen ebenfalls zum herunterladen im PDF-Format bereit.
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Mitgliedsbeiträge 2010 |
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Für die mindestens halbjährige Mitgliedschaft werden folgende Beiträge erhoben:
| Altersgruppe |
Halbjahresbeitrag |
Jahresbeitrag |
Erwachsene, älter als 18 Jahre
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63,00 Euro
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126,00 Euro |
Jugendliche, Schüler, Studenten
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45,00 Euro |
90,00 Euro |
Passive Mitglieder ab 18 Jahren
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25,00 Euro |
50,00 Euro |
Passive Mitglieder unter 18 Jahren
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10,00 Euro |
20,00 Euro |
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Beitragszahlung |
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Die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge erfolgen nach § 2 der Beitragsordnung halbjährlich und grundsätzlich per Einzugsermächtigung, jeweils zu Beginn des Halbjahres. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein, werden gem. § 2, Abs. 2 der Beitragsordnung Bearbeitungsgebühren i.H.v. 15,00 € erhoben. |
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Mitgliedsausweise |
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Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis. Dieser ist bei jedem Training mitzuführen und vorzuzeigen. Bei Verlust wird gegen Zahlung von 5,00 € ein neuer Mitgliedsausweis ausgehändigt.
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freiwillige Zuwendungen |
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Gern nehmen wir auch freiwillige Zuwendungen in Form von Spenden, sowohl materieller Art, nach Absprache mit der Leitung, als auch finanzieller Art gegen eine entsprechende Spendenquittung von Ihnen an.
Unsere Bankverbindungen dafür lautet: KSV Neptun, Kto.-Nr.: 214 399 9001, Berliner Volksbank 100 900 00 |
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Austritt |
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Wenn Sie den KSV verlassen wollen, so ist der Austritt zum 30.06 und 31.12 eines Jahres möglich, sofern Sie dann mindestens ein halbes Jahr lang dem Verein angehört haben (§ 5 der Satzung). Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens 2 Monate vor Halbjahresende in der Geschäftsstelle oder bei der Leitung eingetroffen sein. Bitte fügen Sie unbedingt Ihren Mitgliedsausweis bei, ansonsten kann keine fristgerechte Kündigung erfolgen. Der Austritt wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen gerne während unserer Geschäftszeiten Auskunft. |
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